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Die bürgerschaftliche Tätigkeit beim FED

Bürgerschaftlich Tätige
Bürgerschaftlich Tätige

Sind Sie an Begegnungen mit den unterschiedlichsten Menschen mit und ohne Behinderung interessiert? Wir suchen für unsere verschiedenen Angebote bürgerschaftlich tätige Mitarbeiter*innen. Zu den Aufgaben der bürgerschaftlich Tätigen gehören die pädagogische und pflegerische Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderungen. Die stunden- oder tageweise Betreuung findet in den Räumlichkeiten des FED, bei Freizeitaktivitäten außerhalb des FED oder bei den Familien zuhause statt.

Information:

Sicher ist Ihnen der Begriff „bürgerschaftlich Tätige“ beim FED 2000 e. V. schon begegnet – er ist aber keine Erfindung des FED, sondern wird immer mehr im offiziellen Sprachgebrauch für die nebenamtliche Tätigkeit eingesetzt. Geprägt wurde er durch die 2017 in Kraft getretene UnterstützungsangeboteVerordnung (UstA-VO). Die bürgerschaftlich Tätigen werden nicht entlohnt, sondern erhalten eine Aufwandsentschädigung, die den Freibetrag bis 3.000 € (Pauschale für Übungsleiter*innen) pro Jahr nicht übersteigen darf. Da wir unsere nebenamtlichen Mitarbeiter*innen auf Basis dieses Freibetrags bezahlen, haben wir uns dazu entschlossen, den Begriff „bürgerschaftlich Tätige“ zu übernehmen und das bisher verwendete „nebenamtlich“ zu ersetzen.

 

WICHTIG:

Bürgerschaftlich tätige Mitarbeiter*innen können bis zu 3.000 € pro Jahr steuerfrei zu ihrem sonstigen Einkommen dazuverdienen. Interessierte ab 16 Jahren können sich gerne bei uns melden.

Bürgerschaftlich Tätige

Wichtig sind uns die Freude am Umgang mit Menschen sowie Toleranz und Wertschätzung gegenüber der Individualität jedes einzelnen Menschenlebens. Wir freuen uns auf euch!

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herr Simon Heinemann

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